Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
- Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung
1. Allgemeines: Die E.-u.R. kann als ⇡ Sachversicherung oder als ⇡ einfache Betriebsunterbrechungsversicherung (bzw. Klein-Betriebsunterbrechungsversicherung) abgeschlossen werden. Als Sachversicherung ist sie der ⇡ Feuer-Sachversicherung verwandt, mit deren Gestaltung sie in vielen Punkten ganz oder fast übereinstimmt.
- Zu unterscheiden sind (1) die E.-u.R. für Geschäfte, Betriebe u.Ä. auf der Grundlage der Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung 87 und zusätzlicher Klauseln und (2) die (hier nicht weiter berücksichtigte) E.-u.R. im Rahmen der verbundenen ⇡ Hausratversicherung.
- 2. Versicherte Gefahren: Je nach Vereinbarung (1) Einbruchdiebstahl, (2) Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, (3) Raub auf Transportwegen, (4) Vandalismus nach einem Einbruch. Die Versicherungsbedingungen enthalten umfangreiche Definitionen der Gefahren ⇡ Einbruchdiebstahl und ⇡ Raub und eine Reihe von Gefahrenausschlüssen – sowohl allgemeiner Art (Krieg, innere Unruhen, Erdbeben, Kernenergie) als auch E.-u.R.-spezifischer Art (vorsätzliche und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten, z.B. Schäden durch vorsätzliche Handlungen der Arbeitnehmer während der Betriebszeit).
- 3. Versicherte Schäden: Als Sachversicherung leistet die E.-u.R. Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die Verwirklichung einer versicherten Gefahr abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Neben den generell versicherten Kostenschäden (Rettungskosten, Schadenfeststellungskosten) können weitere Schäden versichert werden – z.T., wie in Sachversicherungen allgemein üblich, darüber hinaus auch besondere Kostenschäden der E.-u.R., z.B. Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen und Schlossänderungskosten.
- 4. Versicherungsort: Anders als z.B. in der Feuer-Sachversicherung wird in der E.- u.R. zusätzlich vorausgesetzt, dass alle Bedingungen eines Einbruchdiebstahls oder eines Raubs innerhalb des Versicherungsorts eingetreten sind.
- 5. Sicherheitsvorschriften: Es gelten analog die Sicherheitsvorschriften der ⇡ Feuer-Sachversicherung. Die Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung 87 enthalten zudem besondere Sicherheitsvorschriften u.a. für die Zeiten der Betriebsruhe: ordnungsmäßiger Verschluss der Versicherungsräume und Betätigung aller bei Antragstellung vorhandener und aller zusätzlich vereinbarter Sicherungen.
Lexikon der Economics.
2013.
Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:
Raubversicherung — ⇡ Einbruchdiebstahl und Raubversicherung … Lexikon der Economics
Einbruchdiebstahl — I. Strafrecht:Bezeichnung für eine Form des schweren ⇡ Diebstahls, wenn (1) aus einem Gebäude oder umschlossenen Raum mittels Einbruchs, Einsteigens oder Aufbrechens von Behältnissen gestohlen (E. i.e.S.) oder (2) der Diebstahl dadurch bewirkt… … Lexikon der Economics
Raub — I. Strafrecht:⇡ Verbrechen nach § 249 StGB. Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben eine fremde ⇡ bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, sich dieselbe… … Lexikon der Economics
Diebstahl — I. Begriff:Wegnahme einer fremden ⇡ beweglichen Sache in der Absicht rechtswidriger Zueignung (⇡ Vergehen). 1. Eine Sache ist fremd, wenn sie nicht im Alleineigentum des Täters steht. 2. Die Diebstahlshandlung besteht in dem Wegnehmen, dem Bruch… … Lexikon der Economics
Versicherungsort — 1. Begriff: Die Sachversicherung beweglicher Sachen ist je nach Art der Sachen an einen bestimmten Ort, an den sog. V., gebunden, z.B. in der Feuer , Einbruchdiebstahl und Raub , Leitungswasser und Sturmversicherung. Der V. wird grundsätzlich in… … Lexikon der Economics
Hausratversicherung — genauer: verbundene Hausratsversicherung. I. Begriff/Bedingungen:1. Als verbundene Versicherung fasst die H. die Gefahren mehrerer Versicherungszweige zu einer rechtlichen Einheit (einem Vertrag) zusammen, und zwar die Gefahren der ⇡… … Lexikon der Economics
Lagerversicherung — Abdeckung von stationären Güterrisiken im Rahmen der ⇡ Feuerversicherung, ⇡ Sturmversicherung, ⇡ Leitungswasserversicherung und ⇡ Einbruchdiebstahl und Raubversicherung (eigentliche Lagerversicherung); innerhalb der ⇡ Transportversicherung durch… … Lexikon der Economics
Bruchteilversicherung — mögliche Versicherungsform bei der ⇡ Einbruchdiebstahl und Raubversicherung sowie ⇡ Leitungswasserversicherung größerer Warenlager, bei der ein Bruchteil des Gesamtwerts versichert wird. Der Bruchteil (meist zwischen 5 und 25 Prozent) bildet die… … Lexikon der Economics
Mehrkostenversicherung — Sonderform der ⇡ Betriebsunterbrechungsversicherung, die nur die Kosten deckt, die aufgrund eines nach den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung 87, Allgemeinen Bedingungen für die Einbruchdiebstahl und Raubversicherung 87,… … Lexikon der Economics
Schadenversicherung — Sammelbezeichnung für alle Versicherungszweige, die den durch einen konkreten ⇡ Schaden entstandenen Mittelbedarf decken. Beispiele: ⇡ Sachversicherungen, wie etwa ⇡ Feuerversicherung, ⇡ Einbruchdiebstahl und Raubversicherung, ⇡… … Lexikon der Economics